Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 08.08.2011, AZ 1 U 54/11 einen Sachverhalt entschieden, der für Unfallverursacher bedeutsam ist. Bei einem Verkehrsunfall steht dem Geschädigten regelmäßig eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum zu, der für die Reparatur beziehungsweise Ersatzbeschaffung des Pkw erforderlich ist. mehr …