In einem vor dem Landgericht Köln geführten Klageverfahren hat die TecAlliance GmbH, europäischer Dienstleister für automobile Informationssysteme und ‑software im internationalen Ersatzteilmarkt, eigenen Angaben zufolge einen wichtigen Sieg im Sinne des Urheberrechts errungen. Ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Köln bestätigte demnach: Die TecDoc-Datenbank darf als urheber- und leistungsschutzrechtlich geschütztes Werk nicht ohne entsprechende Lizenz kopiert und genutzt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung können Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Der elektronische Kfz-Teilekatalog TecDoc ist eine Marke von TecAlliance. mehr …