Eingeschränkt verantwortlich
Fehlerhafte Ersatzteile sind nicht immer dem Kfz-Betrieb zuzurechnen. Die Mangelhaftigkeit einer Reparaturleistung ist nicht in jedem Fall von den jeweils verwendeten Teilen oder dem Zubehör abhängig. Der Kfz-Profi schuldet lediglich den ,handwerklichen Erfolg‘ – zweiter Teil der Beitragsreihe rund um das Thema ,der Mangelbegriff‘. mehr …