Zulassung als Oldtimer nur bei entsprechenden Pflegezustand des Fahrzeugs
In einem erst kürzlich entschiedenen Fall (Az.: VIII ZR 172/12) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimerhandel auseinandergesetzt. Als Beschaffenheit kommen nicht nur die physischen Eigenschaften des Fahrzeugs in Frage, sondern auch solche Merkmale, welche die Vertragsparteien aushandeln. mehr …