Rubrik: Recht

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Berechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag bei mangelhafter Einparkhilfe

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 94/13) hat in einem aktuellen Fall entschieden, inwieweit eine mangelhafte Einparkhilfe an einem Neufahrzeug zu einem Rücktritt des Käufers berechtigt. Im konkreten Fall erwarb der spätere Kläger bei einem Markenhändler einen Neuwagen zu einem Preis von 29.953 Euro. Das Fahrzeug war unter anderem mit einer elektronischen Einparkhilfe ausgestattet. mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
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Gebrauchtwagen: Nachbesserung auch bei einem fremden Betrieb möglich

Im Neuwagengeschäft ist es teilweise (je nach Marke im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) üblich: Der Käufer hat das Recht, Nachbesserungen innerhalb des Vertriebsnetzes ausführen zu lassen. Das heißt, es ist möglich, Mängel von einer Markenwerkstatt beheben zu lassen, bei der das Fahrzeug nicht erworben wurde. Die Kosten hierfür hat der Verkäufer des Pkws zu tragen. Im Gebrauchtwagenhandel existieren grundsätzlich keine derartigen Regeln. Dass aber auch Ausnahmen möglich sind, beweist ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 12 O 196/12): mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
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Prüfplaketten zu Unrecht ausgestellt: Vier Jahre Haft für Ingenieur

Ein 60-jähriger ehemaliger Prüfingenieur ist vom Landgericht Stuttgart wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zwischen Mai 2011 und März 2012 hat er für mehr als 450 mängelbehaftete Fahrzeuge die Prüfplaketten im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) zu Unrecht ausgestellt. Zudem hatten die Werkstätten, in denen die ‚Prüfungen‘ vorgenommen wurden, keine technischen Voraussetzungen zur Abnahme der HU. mehr …

Ralf Lanzinger | | Recht
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Urteil: Kunde muss bei Rücktritt wegen Mängeln sein Altfahrzeug zurücknehmen

In der Regel nehmen Kfz-Händler beim Verkauf eines Neufahrzeugs den Gebrauchtwagen ihres Kunden in Zahlung. Tritt der Kunde aufgrund von Mängeln am Neuwagen vom Kaufvertrag zurück, muss der Kunde auch sein Altfahrzeug wieder zurücknehmen, sofern der Händler das Fahrzeug noch nicht weiterveräußert hat. Der Kunde kann grundsätzlich nicht zwischen einem Ersatzanspruch und seinem Altwagen wählen, so das Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 447/10). mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht