Händler muss Fahrzeug bei Sondertilgung nicht zurücknehmen
Das Saarländische Oberlandesgericht hat sich in einem kürzlich entschiedenen Fall mit Fragen der Kfz-Finanzierung auseinandergesetzt (Az.: 4 U 77/11 – 22, 4 U 77/11). Im Mittelpunkt stand eine Vereinbarung, nach der sich der Kfz-Händler verpflichtet hatte, zum Zeitpunkt der Fälligkeit der sogenannten ‚Ballonrate’ (Schlussrate) auf Verlangen des Käufers das Fahrzeug zurückzukaufen. mehr …