Gewährleistungsrecht beim Gebrauchtwagenhandel birgt einige Risiken
Die Rechtsprechung hat seit der Schuldrechtsreform das Gewährleistungsrecht mit neuen Gedanken angereichert – die alten Probleme sind allerdings geblieben: Die Fragen nach der Beschaffenheit des Fahrzeugs, der Unterscheidung zwischen Mangel und Verschleiß sind aktueller denn je – seit Fahrzeughändler ihre Gewährleistung nicht mehr vollständig ausschließen können. mehr …