Kfz-Betriebe können Ausbildungsvergütung nicht beliebig kürzen
Selbst wenn der Kfz-Profi nicht einer Tarifpartei (in der Regel der Innung) angehört, kann er von sich aus die Ausbildungsvergütung nicht einseitig zu gering ansetzen. Denn nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az.: 9 AZR 784/11) darf die Ausbildungsvergütung nicht unangemessen von den Empfehlungen der berufsständischen Körperschaften abweichen. mehr …