Recht

Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzfahrzeug nach Unfall

Nach einem Unfall hat der Geschädigte für die Zeit der Reparatur das Recht, vom Unfallgegner beziehungsweise seiner Versicherung entweder eine Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen oder ein entsprechendes Ersatzfahrzeug anzumieten. Im Brennpunkt stehen seit einigen Jahren die Kosten des Leihwagens. Inzwischen kürzen die meisten Versicherungsgesellschaften die ursprünglich geforderten Kosten oder versuchen auf einem anderen Weg, entstandene Kosten nachträglich zu reduzieren. So auch in folgendem Beispiel des BGH (Az.: I ZR 85/10). mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht