Bei ‚müheloser Erreichbarkeit‘ gelten Verrechnungssätze der freien Werkstätten
Neben den Mietwagenkosten, die der Geschädigte nach einem Unfall der gegnerischen Versicherung grundsätzlich in Rechnung stellen kann, hat sich in den letzten Jahren als weiterer Streitpunkt die Abrechnung des Unfalls auf Gutachtenbasis etabliert. Insbesondere die im Sachverständigengutachten verwendeten Stundenverrechnungssätze stoßen bei einigen Haftpflichtversicherern bisweilen auf wenig Gegenliebe. mehr …