Neuwagen: Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei geringfügigem Mangel
Der Käufer eines Neuwagens darf vom Kaufvertrag nicht zurücktreten, wenn das Fahrzeug entgegen der Vereinbarung im Vertrag zwar nicht mit einer Einparkhilfe mit optischer Warnfunktion ausgestattet wurde, die Kosten für eine Reparatur (Nachbesserung) jedoch zehn Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen. Der Käufer muss sich dann auf die Nachbesserung einlassen, so das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil (Az.: 4 U 149/12). mehr …