Titelbild KRAFTHAND 5/2019
Ausgabe:

5/2019

Erscheinungstermin:7. März 2019
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Editorial

Ein schöner Batzen Geld

zündete zu Jahresanfang mit strengeren Grenzwerten für Euro-6- Autos gerade erst die nächste Stufe für eine optimierte AU, kommt jetzt schon der nächste Paukenschlag. Zu der ab 2021 vorgesehenen Partikelzählung soll nach dem Willen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittelfristig auch noch NOx gemessen werden. Wer sich an dieser Stelle denkt: Diese Umweltaktivisten schon wieder, dem muss klar sein, dass die Forderung nach einer Stickoxidmessung auch schon von vielen anderen, zum Beispiel von Vertretern des Kfz-Gewerbes, ins Spiel gebracht wurde.

Hinzu kommt, dass der Vorstoß der – nicht immer zu Recht – verteufelten DUH nur logisch ist. Warum sollte ein giftiges Abgasbestandteil, für das es bei der Fahrzeughomologation definierte Grenzwerte gibt, nicht einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen der AU unterliegen. Bisher stritt man sich allerdings, wie das gehen soll, ob der Tatsache, dass NOx nur bei ordentlicher Last zuverlässig messbar ist. Ohne einen Rollenprüfstand funktioniert es wohl nicht, wie ein Praxistest zeigt.

Der Preis dafür würde unter 10.000 Euro – wohlgemerkt ohne Messequipment für das noch mehrere tausend Euro hinzukommen – liegen, erklärt der Industrie- und Handelskreis Qualitätsstandard Blauer Engel Kat (IHK-BE), eine Initiative, der Unternehmen wie HJS und Stahlgruber angehören und die sich ebenfalls für die in besagter Meldung favorisierte Messmethode einsetzt. 10.000 Euro und noch viel mehr. Das mag für die einen im Namen der Umwelt vertretbar sein, für Werkstätten ist es ein schöner Batzen Geld, der sich nicht so einfach wieder einspielen lässt – zumindest mit den heutigen AU-Kosten, die Autofahrern in Rechnung gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund stellen sich mehrere Fragen: Wohin müssen sich AU-Preise entwickeln? Wie viele Werkstätten werden sich von der Abgasuntersuchung verabschieden? Ab wann soll die NOx-Messung kommen? Schon ab 2023, hört man in der Branche immer wieder als Wunschtermin für die neue Stickoxid-Prüfung, die Werkstätten neben Investitionen auch neue (Umsatz-)Chancen eröffnen könnte. Denn als Basis für eine Funktionsprüfung eines SCR-Systems und SCR-Kats und gegebenen falls dessen zwingenden Austausch, braucht es ein entsprechendes AU-Messverfahren.

Ob jedoch die avisierten Kosten dafür im Verhältnis stehen, diese Diskussion darf das Kfz- Gewerbe nicht der DUH, Teileanbietern und Ausrüstern überlassen. Denn diese zahlen – anders als Werkstätten und Autofahrer nicht den Preis dafür.


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