Titelbild KRAFTHAND 3-4/2020
Ausgabe:

3-4/2020

Erscheinungstermin:13. Februar 2020
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Editorial

Der konsequente Transformationswille fehlt

„Der Sturm geht jetzt erst los. Aber wenn wir in unserem aktuellen Tempo weitermachen, wird es sehr eng.“ Drastische Worte des VW-Konzernchefs Herbert Diess aus seiner viel beachteten Brandrede vor Führungskräften des Konzerns. Zudem würden den Autobauern „Schnelligkeit und Mut“ zum „radikalen Umsteuern“ fehlen. Worte, die er vor dem Hintergrund des bevorstehenden Mobilitäts- und Technologiewandels wählte. Die vernetzten Autos der Zukunft seien das komplexeste, wertvollste, massentaugliche Internet-Device. Demnach ist es nur logisch, dass Diess den Autobauer VW zum digitalen Tech-Konzern VW umbauen will. Dazu zählt natürlich auch, dass die E-Strategie der Wolfsburger aufgeht.

Doch wird das so schnell gelingen, wie Diess es fordert? Angesichts der wohl immer noch offenen Softwareprobleme, die es beim ID gibt, sind zumindest Zweifel angebracht. Erst recht, wenn man sich die Rahmenbedingungen anschaut. Ungelöst sind nämlich nicht nur die prominenten Probleme wie Kosten, Ladeinfrastruktur, Batterieentsorgung etc. Eine Hängepartie gibt es auch bei vielen anderen Baustellen. Was ist denn etwa mit dem Versprechen der Bundesregierung, E-Autos noch stärker zu fördern? Die Umsetzung lässt auf sich warten und führt zu Kaufzurückhaltung.

Ein anderes Beispiel: Wohin muss sich die HU entwickeln hinsichtlich des E-Antriebs – vor allem aber mit Blick auf die vernetzten und autonom fahrenden Autos? Wie KRAFTHAND in den Ausgaben 17 und 22/2019 berichtete, gibt es dazu längst sinnvolle Gedankenspiele. Nur eben (noch) nicht beim Gesetzgeber, bei dem die Mühlen noch langsamer mahlen als bei VW. Es muss sich also auch endlich der Gesetzgeber wandeln und eine Transformation von der analogen in die digitale Welt vollziehen.

Schaut man sich – um beim Beispiel HU zu bleiben – jedoch das Trauerspiel der letzten Jahre an und das Wirrwarr um die Scheinwerfer-Richtlinie, die AU oder Kalibrierrichtlinie für Bremsprüfstände und anderes HU-Equipment (und diese Aufzählung ließe sich noch problemlos fortsetzen), dann muss man sich Sorgen machen. Denn wenn es beim Gesetzgeber schon bei solchen vergleichsweise Kleinigkeiten hapert, wie will dieser dann einen großen Wurf landen und schnellstmöglich die Rahmenbedingungen schaffen, die auch über den Erfolg des von Herrn Diess verordneten Wegs für VW mit entscheiden?

torsten.schmidt@krafthand.de

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