Ärgernis Scheinwerferprüfung
alles klar mit der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie? Mitnichten. Die Unklarheiten sind immens. Dabei sollten eigentlich keine Fragen mehr offen sein. Schließlich sind die Vorgaben schon eine ganze Weile bekannt. Trotzdem rufen immer wieder Leser bei uns in der Redaktion an und stellen Fragen zum Prüfplatz, insbesondere zur Abnahme des Prüfplatzes und zu Scheinwerfer-Prüfgeräten. Wir freuen uns über diese Anrufe und klären gerne auf. Zudem erfahren wir auf diese Weise, wo es noch Unklarheiten gibt.
Doch woher kommt diese Verunsicherung bei vielen Werkstätten, selbst nachdem sie sich auf Hausmessen oder Informationsveranstaltungen schlau gemacht haben? Dafür gibt es mehrere Gründe: In erster Linie gab es immer wieder Streit um die engen Vorgaben der Richtlinie, die zudem in bestimmten Aspekten Interpretationspielraum zulässt. Und noch viel schlimmer wirkt sich aus, dass die Frage, nach welchem Standard die Abnahme der Prüfplätze erfolgen muss, nicht geklärt war.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der eine oder andere Experte auf Messen und Infoabenden nicht alle für Werkstätten relevanten Fragen sattelfest beantworten kann. Einige Aussagen solcher Experten sorgen sogar für komplette Verwirrung. So wurde einem Leser auf einer Fachveranstaltung gesagt, es gebe verschiedene Richtlinien zur Abnahme des Prüfplatzes. Das ist natürlich nicht der Fall!
Wichtig ist, dass ab 1. Januar 2018 nur noch von der deutschen Akkreditierungsgesellschaft Dakks zugelassene Institutionen die HU-Konformität eines Prüfplatzes bescheinigen können. Ist dies erfolgt, sollte jede Sachverständigenorganisation diese anerkennen. Mit anderen Worten: Hat Prüforganisation XY den Platz geprüft, ist er auch von jeder anderen Prüforganisation anzuerkennen.
Eine weitere Leserfrage war: Muss es ein digitales oder analoges Gerät sein? Hier lautet die Antwort ganz klar: analog reicht aus. Denkt man jedoch an die Zukunft und die Einstellung – nicht nur die Prüfung – von modernen (LED-)Scheinwerfersystemen, werden ausschließlich analoge Geräte nicht mehr genügen. Digitale Geräte haben zudem den Vorteil, dass sie Unebenheiten der Stellfläche ausgleichen und diese somit nicht den Ebenheitsvorgaben der Prüfrichtlinie entsprechen muss. Dennoch werden häufig nivellierbare Schienensysteme für Digitalgeräte empfohlen. Der Grund: Damit soll die – bei unebenen Böden wohl oft länger dauernde – Selbstnivellierung einiger Digitalgeräte schneller gehen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Schreiben Sie oder rufen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.