Titelbild Krafthand 12/2024
Ausgabe:

12/2024

Erscheinungstermin:20. Juni 2024
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Editorial

Ein Sieg für den fairen Wettbewerb

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. Mai 2024 lässt sich mit Fug und Recht als ein Meilenstein für den freien Kfz-Reparaturmarkt bezeichnen. Die Richter erklären darin Security Gateways für rechtswidrig. Damit ist klar: Die elektronischen Tore der Fahrzeughersteller zur Bordelektronik müssen für jeden Serviceanbieter geöffnet werden.

Zu verdanken ist das A.T.U und Carglass, die schon vor einiger Zeit ein Musterverfahren beim Kölner Landgericht gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA) angestrengt haben. Nachdem die Kölner den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegten (Krafthand berichtete) und dieser im Oktober 2023 die Rechtswidrigkeit von Security Gateways und den Verstoß des heutigen Stellantis-Konzerns gegen geltendes EU-Recht feststellte, sind nun die Richter des LG Köln zum Ende des Verfahrens zur gleichen Auffassung gelangt.

Jetzt kann man gespannt auf die Reaktion der OEMs sein. Fallen ihnen neue Schikanen für den freien Markt ein? Wo finden sie das nächste Schlupfloch, um sich und ihre Servicepartner abzuschotten? Ich bin mir sicher, dass es in den OEM-Zentralen nicht an Ideen fehlt. Aber man muss es auch mal so sehen: Diese Machtpolitik der Autobauer legt deutlich deren Schwäche beim Service offen. Immerhin behaupten sich die freien Werkstätten trotzdem seit Jahrzehnten bravourös. Denn dass Autofahrer aus Markenbetrieben immer wieder zu ihnen abwandern, hat viel mit der geringen Flexibilität der Spezialisten bei zeitwertgerechten Reparaturen und überhöhten Preisen zu tun.

Beides sind die Folgen der Gängelung durch die OEMs, die mit immer neuen Auflagen und Vorgaben Geld aus den Autohäusern abgreifen. Zwar tröstet das Inhaber freier Werkstätten wenig, für die es mehr und mehr schwierig wird, die zunehmend komplizierte Automobiltechnik zu beherrschen. Aber die Flinte ins Korn werfen müssen sie deshalb auf keinen Fall, wie das jüngste Urteil zeigt


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