Werkstattrecht

Zwischen Kür und Pflicht

Garantiefall
Im Garantiefall muss das Auto in eine vom Hersteller autorisierte Markenwerkstatt, bei normalen Wartungsarbeiten nicht. Bild: ProMotor

Sie ist so etwas wie ein Ruhekissen für Autokäufer. Die Neuwagengarantie schützt vor teuren Reparaturen – je nach Hersteller zwei bis sieben Jahre lang nach dem Fahrzeugerwerb. Doch die Garantie ist mitnichten dasselbe wie eine Gewährleistung. Folgendes ist zu beachten.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag von A.T.U glauben 46 Prozent von 2.055 Befragten, die schon einmal einen Pkw mit Garantie gekauft haben, dass sie zum Erhalt ihrer Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller eine Vertragswerkstatt beauftragen müssen. Wie die Werkstattkette darlegt, ist das ein Irrtum aufgrund einer Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2010, welche die Rechte der Verbraucher während der Garantielaufzeit stärkt.


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