Zweistufige AU für Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge bleibt erhalten
Um die Ausgestaltung des neues AU-Leitfadens wurde in den vergangenen Monaten heftig gerungen (siehe auch KRAFTHAND 1-2/2014). Nun bahnt sich eine Lösung an. Anfang des Monats haben sich die Mitglieder des zuständigen EU-Gremiums über den neuen Leitfaden verständigt. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Dies gilt jedoch als reine Formsache.
Demnach bleibt die derzeitige zweistufige AU für Euro-4 und 5-Fahrzeuge erhalten. Ein Kenner der Szene erklärte gegenüber KRAFTHAND, bei Euro-6-Fahrzeugen werde die EU auch eine rein OBD-basierte AU zulassen. Hier wäre dann in keinem Fall mehr eine Emissionsmessung vorgesehen.
Jedoch will Deutschland auch für solche Fahrzeuge das jetzige Verfahren beibehalten. Also muss der AU-Durchführende zunächst die Malfunction Indicator Light (MIL), die Abgasanlage und den Readinesscode der OBD prüfen. Bei nicht gesetztem Code ist nach wie vor eine Emissionsmessung am Endrohr fällig.
Schreiben Sie den ersten Kommentar