Zum 20. Mai 2018 stehen Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Die Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Datum in nationales deutsches Recht umgesetzt, erklärt die Überwachungsorganisation Dekra. Die meisten Änderungen werden Autofahrer im Normalfall gar nicht bemerken. Neu ist dagegen eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Zuge der EU-Harmonisierung eingeführt wird.
Eine weitere Zwischenstufe
Zu den bisherigen Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Einstufung „gefährlicher Mangel“. „Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ‚verkehrsunsicher‘ dar“, erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim Dekra e.V. Dresden. „Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen.“
Bei der Einstufung als „verkehrsunsicher“ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Ansonsten ändern sich Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel. „Das geschieht im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie und auch wegen begrifflicher Präzisierungen.“
In den meisten Fällen betreffen diese Änderungen die Arbeit der Prüfingenieure, weniger das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter. Auf den Umfang und die Prüftiefe der Hauptuntersuchung hat die neue Richtlinie im Wesentlichen keine Auswirkungen. Auch der zeitliche Aufwand ändert sich nicht, so der Dekra-Experte.
Über die Auswirkungen der neuen HU-Richtlinie für Werkstätten informiert auch unsere Sonderpublikation „Technische Mitteilungen“, die der KRAFTHAND-Ausgabe 6-2018 beiliegt.