Zukunft Erdgas: Verlängerung der Niedrigsteuer für CNG angestrebt
Der Bundestag hat kürzlich die Fortschreibung der Steuerermäßigung für Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff beschlossen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Entschließungsantrag eingereicht und die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Frühjahr 2016 einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff vorzulegen.
In diesem Zusammenhang drängt die Initiative Erdgas Mobil (www.erdgas-mobil.de), hinter der führende Energieunternehmen stehen, auf eine schnelle Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs.
Dr. Timm Kehler, Vorstand des Zukunft Erdgas e.V.: „Wir begrüßen, dass es nun nach längerer Diskussion zum Beschluss des Bundestages gekommen ist, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff fortzuschreiben.“ Die Verlängerung sei ein wichtiges Signal für die Planungs- und Investitionssicherheit von Verbrauchern und allen Marktpartnern. „Nun gilt es die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs zügig zu konkretisieren. Wir werden uns dabei aktiv einbringen und sprechen uns für eine Verlängerung bis 2026 aus“, fordert Kehler.
Bis Ende 2018 gilt für Erdgas und Bio-Erdgas als klimaschonender Kraftstoff ein vergünstigter Energiesteuersatz. Mit der Fortschreibung der Steuerermäßigung soll die Marktdurchdringung von Erdgasfahrzeugen, die von vielen namhaften Herstellern angeboten werden, weiter vorantreiben.
Schreiben Sie den ersten Kommentar