Rechtlich ist die Aufbereitung von Scheinwerfer-Abdeckscheiben verboten. Warum der KÜS-Experte das für überzogen hält und was er für eine mögliche Legalisierung vorschlägt.
Die Scheinwerfer-Abdeckscheibe ist ein Bauteil, dessen Eigenschaften über die Bauartgenehmigung festgelegt und überprüft sind.
Rein rechtlich bringt eine willentliche Veränderung daran formaljuristisch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers zum Erlöschen, weswegen die Aufbereitung momentan verboten ist.
Eine Bearbeitung der Abschlussscheiben führt nach Meinung vieler Experten sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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