Gastkommentar von KÜS-Experte Thomas Schuster

Zu rechtlichen Aspekten der Scheinwerferaufbereitung

Um einen korrekten Vorher-nachher-Vergleich zu haben, kam das MLT 3000 zum Einsatz, das neben einer Sichtprüfung das Lichtbild auch anhand von Algorithmen bewertet. Zudem lässt sich auch die Lichtstärke beurteilen. Bild: Lindau

Rechtlich ist die Aufbereitung von Scheinwerfer-Abdeckscheiben verboten. Warum der KÜS-Experte das für überzogen hält und was er für eine mögliche Legalisierung vorschlägt.

Die Scheinwerfer-Abdeckscheibe ist ein Bauteil, dessen Eigenschaften über die Bauartgenehmigung festgelegt und überprüft sind.

Rein rechtlich bringt eine willentliche Veränderung daran formaljuristisch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers zum Erlöschen, weswegen die Aufbereitung momentan verboten ist.

Eine Bearbeitung der Abschlussscheiben führt nach Meinung vieler Experten sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

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