ZDK: Verbraucherschlichtungsstellen nicht notwendig
Manchen Werkstattkunden erscheint die Rechnung zu hoch, andere haben an der Reparatur etwas auszusetzen: Bei jährlich rund 70 Mio. Serviceaufträgen und etwa 3,5 Mio. Gebrauchtwagenverkäufen bleiben Streitfälle zwischen Autokunden und Kfz-Betrieben nicht aus.
Dieses Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bekanntlich bereits seit 1970. Kunden können hier in einem zeitsparenden Verfahren sachkundig, unbürokratisch und kostenlos ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben überprüfen lassen. Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.
Nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 12.000 Schiedsverfahren landen den Angaben zufolge vor der Schiedskommission. Die Mehrzahl soll sich bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem Kfz-Meisterbetrieb gütlich klären lassen.
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