ZDK: Stopp der Subventionen für Autogas abgewendet

Erdgas-Tankstelle: Als Kraftstoff eingesetztes Flüssiggas (Autogas) erzielt CO2-Einsparungen. Foto: DVFG e. V.

Durch intensive Lobbyarbeit ist dem ZDK nach eigenen Angaben gelungen, den sofortigen Subventionsstopp für Autogas abzuwenden. Wie Regierungskreise dem ZDK mitgeteilt haben, wird die Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) über 2018 hinaus verlängert.

„Angesichts der Umweltdiskussionen ist es ein notwendiger Schritt, diesem erfolgreichen alternativen Antriebskonzept weiter Vorschub zu leisten“, begrüßt Christoph Konrad, Berlin-Repräsentant des ZDK, die neue Marschrichtung der Bundesregierung. Flüssiggas habe ein erhebliches Reduzierungspotenzial beim Treibhausgas CO2. Noch im März hieß es vom Finanzministerium, die steuerliche Förderung von LPG solle ab 2019 gestoppt werden.

Verunsicherung
Wiederholt hat der Branchenverband darauf hingewiesen, dass sich bei einem Sofortausstieg die Verunsicherung der Verbraucher fortsetze, wie dies bereits durch die Diesel-Diskussion mit blauer Plakette und drohenden Fahrverboten geschehe. Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks wurden alle Abgeordneten der zuständigen Ausschüsse kontaktiert und auf den weiteren Bedarf einer steuerlichen Förderung hingewiesen.

Zuletzt hatte der ZDK beim Berliner Automobildialog das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert. Konrad machte dort vor Vertretern aus Politik und Industrie deutlich, dass insbesondere das Thema Autogas für Autohäuser und Kfz-Werkstätten von großer Bedeutung ist. Dies komme nicht nur im Pkw-Bestand von 450 000 gasbetriebenen Fahrzeugen zum Ausdruck, sondern auch in dem vorhandenen Umrüstungspotenzial.  

Jetzt hat der Finanzausschuss des Bundestages das entsprechende Gesetz abschließend dahingehend beraten, eine abschmelzende Verlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas bis 2022 aufzunehmen. Damit wird es im Sinne der Betroffenen keinen harten Ausstieg aus der bisherigen Förderung geben. Für Erdgas (CNG/LNG) sieht das Gesetz ferner vor, die Steuerbegünstigung über das Jahr 2018 hinaus bis Ende 2026, abschmelzend ab 2024 zu verlängern. Über den Gesetzesentwurf wird noch final im Deutschen Bundestag abgestimmt.