ZDK-Präsident Jürgen Karpinski im KRAFTHAND-Interview
Dann gehen Sie davon aus, dass auch in Zukunft eine Abwanderung zu den Freien stattfindet?
Ja. Es wird immer Autofahrer geben, die in freie Werkstätten gehen. Ich denke da an die Segmente drei und vier. Teils sogar an Fahrzeuge des Segments zwei. Und so findet ein gewisser Ausgleich statt.
Sehen Sie also Chancengleichheit zwischen Freien und Markenbetrieben?
Ganz eindeutig. Aber das Entscheidende ist doch nicht, ob einer frei oder markengebunden ist. Entscheidend ist doch die Qualität. Ist der Freie supergut und superfreundlich zu den Kunden, hat er alle Chancen der Welt. Ist ein Fabrikatshändler supergut, hat er ebenfalls alle Chancen der Welt. Ist einer schlecht, egal ob er frabrikatsgebunden oder frei ist, dann bekommt er von seinen Kunden die Höchststrafe. Diese gehen dann nämlich nicht mehr hin. So einfach ist das.
Könnten die immer höheren Investitionssummen dazu führen, dass Markenhändler zunehmend aus ihren Verträgen aussteigen?
Das passiert ja laufend. Viele gehen vom Markenhandel zum freien Handel über.
Aber wird sich das Blatt nicht wenden, wenn man an das Zukunftsthema vernetzte Fahrzeuge denkt? Die Automobilhersteller haben den Zugriff auf diese Daten und könnten per Ferndiagnose quasi eine Art Schadenlenkung zugunsten der Markenbetriebe umsetzen. Sind diese dann nicht doch im Vorteil?
Also ob die Markenbetriebe damit besser fahren, sei dahingestellt. Ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie sagen, der Hersteller hat die Daten. Wir als ZDK kämpfen jedoch seit gut eineinhalb Jahren in Berlin und Brüssel um Folgendes: Wir sagen, die Datenhoheit muss der Kunde haben, denn ihm gehören diese, denn auch ihnen soll ja der Zugang zu den Fahrzeugdaten verwehrt bleiben. Und wir sagen, jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, muss gleichwertigen Zugriff auf die Daten bekommen.
Wie sehen Sie die Chancen des ZDK?
Die Chancen sind gut. Zumindest nach unseren bisherigen Gesprächen. Übrigens: Wir machen sehr viel mehr Dinge im ZDK, die ja die Öffentlichkeit in der Regel gar nicht mitbekommt. Wir sind in ständigen Gesprächen mit Ministerien, etwa zum Thema Straßenverkehr. Wir beraten bei der Gesetzgebung. Wir sind bei der Rechtsprechung aktiv und durchleuchten Urteile, kommentieren diese und stellen sie dem Kfz-Gewerbe mit entsprechenden Hinweisen zur Verfügung. Das alles sind hochkomplexe Themen, die teils mittelbar und teils unmittelbar unseren Mitgliedern zugute kommen. Denken Sie bitte nur an die Beleihung der Innungen mit hoheitlichen Aufgaben wie zum Beispiel der AU oder den Ersatz von Ein- und Ausbaukosten sowie die Ausdehnung des Verwendungszwecks der roten Kennzeichen.
Die Berechtigung der AU und der generellen Endrohrmessung zeigt sich beispielhaft am Abgasskandal. Hier standen auch alle Lämpchen auf Grün und es hieß, es sei alles okay. Doch in Wirklichkeit war nichts in Ordnung.
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