Seit 50 Jahren hat sich die Reparaturkostenübernahmebestätigung (RKÜB) als Kommunikationsmedium zwischen Reparaturbetrieben und Versicherungen bewährt. Das Formular ist in dieser Zeit immer wieder an die jeweils aktuelle Gesetzes- und Rechtslage angepasst worden – und nun erneut .
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2016 (Az. VI ZR 475/15) ist der ZDK zu der Auffassung gelangt, dass die bisherige Gestaltung und Formulierung der RKÜB unter Buchstabe B.2 (Abtretung) möglicherweise der aktuellen Rechtsauffassung des BGH nicht mehr standhält.
Insofern hat der ZDK die entsprechende Formulierung geändert. Nebenstehend ist ein Teil das aktualisierten Formulars Stand 1/2017 abgebildet. Das Formular ist erhältlich imKRAFTHAND-Shop.