ZDK: Keine Rundfunkbeiträge für Vorführwagen
An der Forderung, Kfz-Betriebe bei den Rundfunkbeiträgen zu entlasten, hält der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) fest. Zentraler Kritikpunkt sei dabei nach wie vor der hohe Rundfunkbeitrag insbesondere für Vorführwagen und damit für eine Handelsware.
Die Länder können bei einer unveränderten Beitragshöhe mit zusätzlichen rund 525 Mio. Euro Mehreinnahmen bis 2020 rechnen, so ein ZDK-Sprecher.
Damit sei genügend Spielraum vorhanden, um die Regelungen zum Rundfunkbeitrag zumindest so zu verändern, dass die ohnehin hohen bürokratischen und finanziellen Lasten der besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Autohäuser minimiert werden.
Zu der allseits geforderten, generellen Abschaffung des fahrzeugbezogenen Rundfunkbeitrages soll es dagegen nicht kommen, da dies der 2015 erschienene Evaluierungsbericht nicht befürwortet. Demnach würde die generelle Freistellung aller Fahrzeuge Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro bedeuten und zu einer nicht gewollten Verschiebung zu Lasten des privaten Beitraganteils führen, heißt es in dem Bericht.
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