Seit dem 1. Juli 2012 gilt für alle Dieselfahrzeuge (Pkw/Nutzfahrzeuge) ein neuer AU-Grenzwert, der so genannte ‚Plakettenwert‘. Hierbei handelt es sich um einen Trübungswert, der bei der Typgenehmigung nach dem Verfahren der freien Beschleunigung ermittelt wird. Der ‚Plakettenwert‘ ist am Fahrzeug in der Regel am Typschild vermerkt und bei der AU-Durchführung als Grenzwert nachzuweisen. Krafthand-Online hat sich beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erkundigt, wie die praktische Umsetzung bisher verlaufen ist.
Aus der Einführung des Plakettenwertes bei der AU an Diesel-Fahrzeugen zieht der ZDK bislang ein positives Fazit: ‚Uns liegen keine Informationen vor, dass bisher größere Probleme aufgetreten sind‘, erklärt der ZDK. Und weiter: ‚Aufgrund der frühzeitig weitergegebenen Informationen an die AU-Betriebe war das Personal über den Plakettenwert als neuem AU-Grenzwert umfassend unterrichtet.‘
Der ZDK teilt außerdem mit, dass die teilweise im AU-Messgerät noch hinterlegten alten ‚Trübungswerte‘ manuell überschrieben werden können, bis die fahrzeugbezogenen Plakettenwerte in den AU-Solldaten eingepflegt sind und damit den Prüfern automatisch zur Verfügung stehen.