ZDK begrüßt Entscheidung aus Brüssel
Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilt, hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur gestimmt. Ausgenommen wird der Kfz-Sektor. „Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis, denn der Automobilsektor wird nicht mehr in Anhang II gelistet“, betont ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. Den Angaben zufolge entfallen somit verpflichtende Auflagen an die Reparatur. Grün: „Diese mögen für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein. Bei Kfz-Reparaturen hätten sie zu einer höheren bürokratischen Belastung für unsere Betriebe geführt, ohne Kunden einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten.“
Genügend Regulierungen vorhanden
Des Weiteren sei der Kfz-Reparatursektor schon stark reguliert, da dieser bereits einer breiten Palette von technischen und wettbewerbsbezogenen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene unterliege. Der ZDK begrüßt außerdem die Entscheidung des Ausschusses, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. Die vom Binnenmarktausschuss ausgesprochene Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Softwarebarrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken.
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