Laut ZDK soll ab 1. Juli 2017 die verpflichtende Abgasmessung am Endrohr in Kombination mit der elektronischen OBD-Prüfung bei der Abgasuntersuchung (AU) wieder für alle Kraftfahrzeuge eingeführt werden.
Angaben zufolge steht es so zumindest im Entwurf des Bundesverkehrsministeriums, dass die Änderungen der AU-Richtlinie an die zuständigen obersten Landesbehörden zur Anhörung weiterleitete. Bereits beim Neujahrsempfang des Kfz-Gewerbes Bayern forderte Bundesverkehrsminister Dobrindt eine generelle Endrohrprüfung. (KRAFTHAND berichtete)
Das bisher gültige zweistufige Verfahren für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2006 könnte damit bald aufgehoben sein und in eine generelle Endrohrmessung mit OBD-Prüfung überführt werden.
„Die Einführung der verpflichtenden Endrohrmessung ist ein großer Erfolg intensiver Verbandsarbeit“, lobte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den Entwurf. „Sie dient dem aktiven Umweltschutz und gibt insbesondere den Autofahrern ein Stück mehr Sicherheit. Nur auf diese Weise lässt sich verlässlich ermitteln, welche Emissionen letztendlich hinten herauskommen. Das ist allein mit der bisher überwiegend durchgeführten elektronischen OBD-Prüfung nicht möglich.“
Der Richtlinienentwurf sieht laut ZDK außerdem die Verschärfung der Abgas-Grenzwerte vor. Ab 2019 ist darüber hinaus geplant, die Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen am Endrohr zu messen. Mit seinen über 36.000 anerkannten AU-Betrieben soll das Kfz-Gewerbe für die flächendeckende Umsetzung dieser modernisierten Abgasuntersuchung zuständig sein.