Die schleppende Zahlungsmoral von Kunden bedeutet für viele Kfz-Betriebe und Werkstätten eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Die Leistung ist erbracht, die Teile sind verbaut – aber gezahlt wird entweder gar nicht, gekürzt oder nur verzögert. Gibt es für Kfz-Betriebe Möglichkeiten, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen? Und wenn ja, wie sehen die aus?
Bei einem Reparaturauftrag handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Nach dem gesetzlichen Leitbild sind Werkstätten demnach grundsätzlich vorleistungspflichtig. Das heißt: erst die Arbeit und dann (hoffentlich) das Geld. Folglich haben Kfz-Betriebe ein berechtigtes Interesse daran, sich ihre Ansprüche zu sichern – mit folgenden Möglichkeiten:
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