Die Datenschutz-Grundverordnung hat erhebliche Diskussionen ausgelöst. Insbesondere bei der praktischen Umsetzung in Unternehmen tauchen viele Fragen und Probleme auf. Welche Informationspflichten muss eine Werkstatt erfüllen? Wie hat das zu erfolgen? Und brauchen Betriebe eine Unterschrift sämtlicher Bestandskunden? KRAFTHAND-Rechtsexpertin Anna Rehfeldt bringt Licht ins Dunkel.
Der Kunde fährt mit seinem Fahrzeug auf den Werkstatthof, stellt sein Fahrzeug ab, kommt zur Annahmestelle und löst einen Reparaturauftrag aus – so sieht der Alltag in vielen Werkstätten aus. Seit dem 25. Mai 2018 spielt mit der in allen EU-Mitgliedsstaaten geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGV0) auch eine neue (formelle) Komponente im Tagesgeschäft eine entscheidende Rolle. Dabei geht es um die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO, die immer dann bestehen, wenn Daten direkt beim Betroffenen (= Kunde, Lieferant etc.) erstmalig erhoben werden.
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