Die Automobilbranche erfährt zurzeit einen tiefgreifenden Prozess der Transformation. Hersteller und Zulieferer verändern Strukturen. Traditionelle Arbeitsinhalte fallen weg, neue Aufgabenfelder werden geschaffen, neue Produkte entstehen. Auch wir im Kfz-Gewerbe stehen vor wichtigen Veränderungen.
Zum Transformationsprozess gehört die Fokussierung auf die Elektromobilität. Das ist sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Auch andere Technologien, wie Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe, werden noch eine Rolle spielen. Doch wir im Kfz-Gewerbe kommen an der E-Mobilität nicht vorbei und haben uns darauf einzustellen.
Warum Eichbehörden und akkreditierte Kalibrierlabore jeweils das Gleiche tun müssen, ist nicht nachvollziehbar.
Ein wichtiges Anliegen ist für uns die Abschaffung der Doppelprüfung von AU-Messgeräten. Das ist eine unverzichtbare und längst fällige Maßnahme der Entbürokratisierung. Warum Eichbehörden und akkreditierte Kalibrierlabore hier jeweils das Gleiche tun müssen, ist nicht nachvollziehbar. Dies führt zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen. Parallel zu den Gesprächen auf Länderebene werden wir das Bundeswirtschaftsministerium auffordern, das Mess- und Eichgesetz entsprechend zu ändern: Die Eichbehörden sollen die Kalibriernachweise anerkennen. So erfüllen sie auch ihre Aufgabe der Marktüberwachung, ohne immer selbst vor Ort tätig werden zu müssen.
Wir wünschen uns für das Jahr 2020 die Versachlichung der Diskussion um das Automobil.
Ganz wichtig für unsere Branche wird in 2020 die Akkreditierung der anerkannten AU-Werkstätten durch das Qualitätsmanagementsystem des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Denn alle Kfz-Betriebe, die zukünftig hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen durchführen und ihren Kunden anbieten wollen, müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem akkreditierten System des BIV anschließen. Da die selbstständige Akkreditierung jeder einzelnen Kfz-Werkstatt mit hohen Kosten verbunden ist, baut der BIV als „Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks“ ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 17020 auf. Diesem System des BIV kann sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen und sollte dies aus Gründen der Zukunftssicherung auch tun.
Ebenfalls auf der Agenda 2020 stehen die Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO), nämlich die Vertikal-GVO und auch die Kfz-GVO, die demnächst auslaufen. Die EU-Kommission arbeitet bereits an Veränderungen. Und hier sind wir als Interessenvertreter unserer Branche in Brüssel aktiv.
Dem System des BIV kann sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen und sollte es zur Zukunftssicherung auch tun.
Das sind einige der Aufgaben, denen wir uns im kommenden Jahr zu stellen haben. Dazu erwarten wir eine Marktentwicklung mit rückläufigen Zahlen bei Neuzulassungen und Gebrauchtwagenverkäufen sowie ein eher stagnierendes Werkstattgeschäft.
Was wir uns für das Jahr 2020 wünschen ist die Versachlichung der Diskussion um das Automobil ganz allgemein. Der Besitz eines Fahrzeugs ist den meisten Menschen nach wie vor wichtig. Und die Automobilindustrie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Es sollte nicht mutwillig an einem Ast gesägt werden, auf dem auch hunderttausende Arbeitnehmer sitzen.
Das neue Jahr wird neue Herausforderungen, aber auch neue Chancen bringen. Veränderungen sind für uns nicht neu. Daher werden wir auch die kommenden Zeiten erfolgreich meistern.