Schäden an der Windschutzscheibe sollten schnell behoben werden, schon aus Gründen der Fahrsicherheit. Der Gesetzgeber sieht zwei Möglichkeiten vor: Befindet sich die Schadstelle im rechtlich definierten Fernsichtbereich des Fahrers, muss die Werkstatt die Scheibe austauschen.
Andernfalls ist eine Reparatur erlaubt. Würth hat nun eine Schablone auf den Markt gebracht, die den Prüfprozess dazu bei Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht vereinfachen und die Prozesskette bei der Scheibenreparatur beschleunigen soll.
Zunächst ist die Schablone im oberen Wischerfeld des fahrerseitigen Bereichs der Windschutzscheibe anzulegen und dann noch einmal im unteren Wischerfeld. Befindet sich die Schadstelle jeweils außerhalb des Fahrerfernsichtfelds und damit nicht im Bereich der Schablone, ist eine Reparatur der Scheibe erlaubt. Andernfalls ist der Austausch der kompletten Scheibe unumgänglich.
Kontakt: Würth, Künzelsau, Tel. 0 79 40/15-0, www.wuerth.de