Hauptuntersuchung

Wie weiter, wenn die Prüfmittelkalibrierung fehlt?

Kleben dürfen die Prüfer vor Ort in Werkstätten normalerweise nur noch, wenn die Kalibrierrichtlinie erfüllt ist. Bild: Dekra

KRAFTHAND hat sich bei verschiedenen Sachverständigenorganisationen zum Stau bei der Prüfmittelkalibirierung umgehört und wollte wissen, was ist, wenn diese nicht vorliegt. Denn in solchen Fällen dürfte streng genommen keine HU mehr in der jeweiligen Betriebsstätte erfolgen. Eigentlich!

Das Thema Kalibrierung von Prüfmitteln für die HU hat bei vielen Werkstätten, aber auch bei den Sachverständigenorganisationen hohe Wellen geschlagen. Ein Grund dafür war unter anderem, dass es eine Akkreditierung von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DakkS) braucht, um Equipment wie ein Scheinwerferprüfgerät oder einen Bremsprüfstand kalibrieren zu können. Und hier saßen viele Sachverständigenorganisationen wie auf Kohlen, hat sich die DakkS doch viel Zeit gelassen, um entsprechende Akkreditierungen zu vergeben. Inzwischen verfügen beispielsweise Dekra, TÜV Süd oder die KÜS (arbeitet für Kalibrierungen mit der DIQ-Zert GmbH zusammen) über die Voraussetzungen, HU-Prüfmittel nach den Vorgaben der DakkS vermessen zu können.

Nichtsdestotrotz kam es im vergangenen Jahr zu einem Stau bei Vermessungen von Prüfmitteln, sodass sich die Nachfrage insbesondere Ende 2017 zuspitzte. Eine Zuspitzung der Lage in den Kfz-Werkstätten kommt aber auch daher, dass vielerorts Scheinwerferprüfgeräte und Bremsprüfstände vorhanden sind, die aufgrund ihres Alters oder wegen anderer Gründe nicht kalibrierfähig sind.

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