

Hohe Toleranzen bei der Kalibrierung von AU-Partikelmessgeräten lassen – nicht zuletzt aufgrund eines krassen Praxisfalls – Zweifel an deren Genauigkeit und damit am Sinn der Prüfung aufkommen. Zu Recht oder gibt es dafür eine sinnvolle Erklärung?
Die Einführung der Partikelmessung für Pkw und Nutzfahrzeuge mit Euro 6 ist inzwischen mehr als eineinhalb Jahre her. Auch wenn ein gewisser Teil der Werkstätten die Investition in einen Partikelmesser scheute und diese Prüfungen demzufolge nicht selbst macht, lässt sich nicht abstreiten, dass deren Einführung inzwischen Wirkung zeigt.
Nicht zuletzt, weil der Anteil auffälliger Dieselpartikelfilter (DPF) aufgrund des genaueren Messverfahrens im Vergleich zu den „alten“ Opazimetern zugenommen hat. Mehr und für Fahrzeughalter oft teure Reparaturen sind die Folge.
Blickt man allerdings auf die Kalibriertoleranzen der AU-Geräte zum Zählen der Rußpartikel, ist die Frage durchaus berechtigt, ob die „Erfolgsstory“ der Diesel-AU an Euro-6-Fahrzeugen nicht auch auf einer großen Ungenauigkeit basiert. Denn ein Blick in die Kalibrierrichtlinie zu den Toleranzen beim Kalibrieren offenbart:
„Die erweiterte Messunsicherheit (Erweiterungsfaktor k = 2) der verwendeten Kalibrieranordnung darf maximal +/- 50 Prozent relativ betragen. Die zulässige Abweichung der Messwertanzeige des Referenzpartikelzählers – dokumentiert im Rückführungsnachweis – darf maximal +/- 25 Prozent relativ betragen.“
Da liegt der Schluss nahe, dass eine erlaubte bis zu 50-prozentige Abweichung des AU-Partikelzählers beim Kalibrieren plus eine nochmals eingeräumte 25-prozentige Messtoleranz des Kalibriertools dazu führen könnten, ein AU-Gerät als ordnungsgemäß zu befinden, obwohl es Werte deutlich abseits der Realität anzeigt. Wie sich das im Alltag auswirken kann, zeigt ein Praxisfall, den Krafthand-Leser und Werkstattinhaber Jens Seeliger (Name auf Wunsch geändert) der Redaktion schilderte.