Kommentar zu verunfallten E-Autos

Wie soll das gehen?

Ob klassische Kfz-Werkstatt, K&L-Betrieb oder Abschleppdienst: Über kurz oder lang werden Betriebe, die mit verunfallten E-Fahrzeugen umgehen müssen, um einen Quarantäneplatz nicht herumkommen. Ebenso wenig wie um eine HV-Qualifizierung, spätestens wenn die Batterie ausgebaut werden soll.
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

Nach seiner Recherche zu den Quarantänezeiten von verunfallten E- und Hybridautos, stellt sich Krafthand-Redakteur Sebastian Schuster unter anderem die Frage, warum die Fahrzeughersteller eine naheliegende Sicherheitsmaßnahme außer Acht lassen.

In der Ausgabe 7/2022 geht es unter anderem darum, wie mit verunfallten HV-Fahrzeugen umzugehen ist. Dafür habe ich mich an über zwei Dutzend Autohersteller und Prüforganisationen gewandt und sie gebeten, meine Fragen zu havarierten E-Fahrzeugen, kritischen Batteriezuständen oder den Quarantäneplätzen und -zeiten zu beantworten. Die Aussagen sind meist konkret und hilfreich, bisweilen auch bemerkenswert.

Während ein deutscher Premiumhersteller von (Brand-)Ereignissen noch nach sieben Tagen gehört haben will, hält ein japanischer Hersteller so lange nichts von einer Beendigung der Quarantänezeit, bis das Fahrzeug bearbeitet oder abgeholt wird – etwa zur ordnungsgemäßen Verschrottung. Das muss man kurz wirken lassen!

Klar ist, dass ein E-Fahrzeug in Quarantäne nicht einfach über Nacht in der Halle abgestellt werden sollte, zumindest wenn es nach den Herstellern geht. Zu hoch sei die Brandgefahr. Das ist so weit nachvollziehbar und sicher richtig, stellt für eine klassische Kfz-Werkstatt auch nicht unbedingt ein Problem dar. Schließlich lässt sich das Fahrzeug draußen abdecken.

Aber wie soll das vom Platz her gehen, gesetzt den Fall, es kommen mehrere verunfallte E-Autos auf den Hof? Wie es etwa bei Karosserie- & Lackierbetrieben oder Pannendiensten der Fall sein kann. Wie viele Quarantäneplätze im Freien werden solche Betriebe dann benötigen? Diese Frage ging mir durch den Kopf, als ich die Antworten der Automobilhersteller sichtete.

Was ich mir in Hinblick auf Sicherungsmaßnahmen während der Quarantäne ebenfalls gedacht habe, aber nicht zu lesen bekam: Ich ging davon aus, dass zumindest ein, zwei Hersteller fordern würden, das Kühlwasser der HV-Batterie abzulassen beziehungsweise das Kältemittel des E-Fahrzeugs abzusaugen. Um die Brandgefahr durch innere Undichtigkeiten einer beschädigten Batterie zu reduzieren und die Quarantänedauer zu verkürzen. Laut Hersteller scheint das allerdings weniger ein Problem zu sein – oder werden solche Vorgaben erst noch kommen?

Möglicherweise sind es solche oder andere Maßnahmen, die künftig die Quarantänezeit reduzieren und die Abläufe vereinfachen werden. Dann würde die Suppe längst nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde.