AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie groß muss das Kleingedruckte sein?

Bild: miug; stock.adobe.com

Neben den klassischen AGB auf dem Auftragsschein, dem Aushang in der Annahmestelle oder auf der Homepage sind auch die Sternchenhinweise in Werbeanzeigen als AGB anzusehen. Um rechtlich wirksam zu sein, ist nicht nur deren Inhalt, sondern auch die Schriftgröße wichtig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können für Kfz-Betriebe Fluch und Segen sein. Segen deshalb, weil Unternehmen dadurch die Vielzahl gesetzlicher Informationspflichten erfüllen können, die sie gegenüber Verbrauchern einhalten müssen. Zudem erleichtern AGB den Vertragsschluss. Denn dank der AGB ist es nicht erforderlich, jeden Vertrag über eine Fahrzeugreparatur oder den Kauf von Ersatzteilen komplett neu aufzusetzen. Damit verringert sich zugleich die Gefahr, bestimmte Regelungen zu vergessen.


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.