Was Hersteller von Mehrmarkenscantools zu dem der Überschrift entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sagen und ob es die OEMs einbremst.
Im Herbst 2023 haben die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, dass herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zur Onboard-Diagnose rechtswidrig sind. Das Urteil kam auf Betreiben von A.T.U und Carglass zustande, nachdem beide Unternehmen beim Landgericht Köln in einem Musterverfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA) geklagt hatten. Da es dabei um die Auslegung einer EU-Verordnung geht, legte das Landgericht Köln den Fall dem EuGH vor.
In einer Pressemitteilung feiern die beiden Kläger ihren Erfolg mit den Worten, dass nun „wettbewerbswidrige Hindernisse beseitigt sind, welche die Fahrzeughersteller eingeführt haben“. Außerdem würde die EuGH-Entscheidung allen unabhängigen Kfz-Serviceanbietern den direkten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten – ohne sogenannte Security Gateways – ermöglichen, heißt es weiter.
Nun: Zweifelsfrei ist das Urteil ein Erfolg für den freien Reparaturmarkt und es ebnet den Weg hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen. Aber ist die Diagnosewelt damit für die Freien wirklich in Ordnung? Sicher nicht so, wie sich das Werkstätten und Hersteller von Mehrmarkentools wünschen würden.
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