Jahresgespräch von ZDK und GVA

Wettbewerbsbarrieren befürchtet

Fahrzeugvernetzung
In Zeiten der Fahrzeugvernetzung kann nur derjenige (digitale) Dienstleistungen anbieten, der Zugang zu den relevanten Informatio nen aus dem Fahrzeug und ins Fahrzeug beziehungsweise zum Fahrer hat. Bild: Fotolia

Beim Jahresgespräch haben sich die Verbände übereinstimmend dafür ausgesprochen, sich für einen fairen Wettbewerb bei der Fahrzeugvernetzung auf europäischer Ebene einzusetzen.

Der Teilehandel fühlt sich indes bedroht von Wettbewerbsbarrieren, die aus der zunehmenden digitalen Kennzeichnung von Ersatzteilen resultieren können. Der GVA befürchtet eine Beeinträchtigung des freien Teilehandels, aber auch des Serviceangebots der Werkstätten. Weiter im Blick haben die Verbände das Thema „Sachmangelhaftung für fehlerhafte Ersatzteile“.

Hier haben die Organisationen den Angaben zufolge das altbewährte Formular für die Abwicklung von Sachmängelhaftungsfällen zwischen Werkstätten und Lieferanten an die neue Rechtslage angepasst. Diese sieht grundsätzlich den Ersatz der Aus- und Einbaukosten auch für Fälle vor, in denen ursprünglich ein defektes Teil geliefert worden war, das aufgrund der Sachmängelhaftung ersetzt werden muss.

Weiteres Thema war die Neuordnung der europäischen Typgenehmigung in einer Rahmenverordnung und hier insbesondere der Zugang zu technischen Informationen der Fahrzeughersteller. Außerdem diskutierten die Beteiligten über die neuen Entwicklungen rund um Dieselfahrzeuge sowie die Forderung des ZDK nach einer Hardwarenachrüstung zur Stickoxidminderung.

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