Kommt es tatsächlich dazu, dass R134a so knapp wird und Reparaturen sowie (Wieder-)Befüllungen von Fahrzeugklimaanlagen nicht möglich sind, dann braucht es zwingend Alternativen wie R1234yf, die vom Gesetzgeber abgesegnet sind. Andernfalls werden Autofahrer zu irgendwelchen billigen Kältemittelgasen in spraydosenähnlichen Nachfüllflaschen aus dem Internet greifen.
Das Problem: Welches Kältemittelgas enthalten solche Behälter tatsächlich? Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass sie nicht nur in ihrer Funktion und Auswirkung auf die Lebensdauer der Klimakomponenten fragwürdig sind, sondern womöglich auch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Schon von daher sollte der Gesetzgeber, der ja auch die Reduzierung des alten Kältemittels aus Umweltgründen wollte, eine Lösung herbeiführen. Zumal mit R1234yf ein umweltfreundliches Kältemittel parat steht und die StVZO durchaus Interpretationsspielraum für eine gesetzeskonforme Umrüstung bietet.
Nur leider steht zu befürchten, dass es wohl nie eine klare Aussage geben wird – vom Verkehrsministerium ebenso wenig wie von Fahrzeugherstellern. Und leider wird es kommen wie so oft: Tun die Werkstätten ihren Kunden einen Gefallen und rüsten auf R1234yf um, dann liegt das in ihrer Verantwortung. Mit anderen Worten: Kfz-Betriebe und auch Autofahrer sind die Dummen, so wie bei der Dieselkrise.