Gemäß § 626 I BGB können Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Dazu zählt auch eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel aus Köln, Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA), schildert an einem konkreten Fall,wann welche Konsequenzen(un-)möglich sind und warum.
Eine Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen, stellt regelmäßig einen Betrug dar und ist deshalb ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. „Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit möglich“, sagt Rechtsanwalt Görzel. Dennoch hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 10. Dezember 2020 (AZ Sa 491/20) die fristlose Kündigung eines Lageristen gestoppt. Wie kam das?
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