Potenzielle Käuferin im Auto und Verkäufer am Auto
Gewerblicher und privater Autoverkauf

Wer haftet, wenn es bei der Probefahrt kracht?

Vor einer Probefahrt eines zum Verkauf stehenden Autos sind zwingend einige versicherungsrechtliche Dinge zu klären. Bild: ProMotor

Um das Fahrgefühl zu testen und bei gebrauchten Autos eventuelle Schäden festzustellen, ist eine Probefahrt durch den potenziellen Käufer üblich. Doch wer haftet, wenn dabei ein Unfall passiert? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) gibt darauf die Antwort.

Auf Hochglanz poliert, aufgeräumt, riecht wie neu und die Eckdaten klingen ebenfalls überzeugend: „Wer ein Auto kaufen möchte, sollte sich nicht nur auf das Erscheinungsbild und die Angaben des Verkäufers verlassen“, weiß Michaela Rassat vom D.A.S. Leistungsservice. „Neben einem gründlichen Check des Fahrzeugs hilft auch eine Probefahrt, um eventuelle Schäden zu erkennen. Außerdem sollten Fahrer immer testen, ob das Auto auch zu ihnen passt.“ Leider kommt es während Probefahrten aber immer mal wieder zu einem Unfall. Die Haftung ist dann davon abhängig, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist.

Die Probefahrt beim Autohändler


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