Ab 7. Juli 2024 nimmt die Elektronik in neu zugelassenen Fahrzeugen aus Sicherheitsgründen und zur Datenaufzeichnung zu. Laut den Experten der GTÜ werden verschiedene Fahrerassistenzsysteme in Neuwagen dann Pflicht. Dazu gehört der Notbremsassistent, der in Gefahrensituationen den Wagen abbremsen soll. Ebenfalls obligatorisch wird der Notfallspurassistent und das Notfallbremslicht, das den nachfolgenden Verkehr bei starken Bremsmanövern durch pulsierend blinkende Bremslichter warnt.
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner müssen dann ebenfalls in einem neuen Auto sein. Ebenso wie der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der im aktivierten Zustand Autofahrer per Anzeige oder pulsierendem Gaspedal warnt, wenn ein Tempolimit überschritten ist. Weitere verpflichtende Technologien sind dann der Rückfahrassistent und eine Vorrichtung, die den nachträglichen Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht. Wie bei der Blackbox eines Flugzeugs wird ab Mitte 2024 zudem das Aufzeichnen aller Fahrdaten für eine eventuelle Unfallanalyse zum Standard in Neuwagen.