Da Wasserstoff als hochentzündlich eingestuft gilt, stellt sich natürlich auch die Frage, worauf müssen Werkstätten achten, falls solche Fahrzeuge irgendwann zum Service kommen.
Sicher sind, auch aufgrund fehlender Erfahrung, derzeit noch nicht alle Vorgaben ausgefeilt. Wohin es jedoch geht, zeigt die DGUV Information 209-072BGI 5108 schon heute auf.
Zunächst gilt grundsätzlich, dass Fahrzeuge mit Wasserstoff als Kraftstoff bei funktionsfähigem Boil-off-Management ohne Weiteres in Werkstätten eingefahren werden können. Welche Verhaltens regeln hier gelten und welches Know-how und Equipment vorhanden sein sollte, beschreibt die folgende Aufzählung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
- Unterweisung der Mitarbeiter über mögliche Gefährdungen zwingend notwendig
- Diagnose und Reparatur von H2-Fahrzeugen nur mit Zusatz qualifikation (extern) möglich: mindestens Gasanlagenprüfung (GAP) mit einer Zusatzausbildung für Wasserstoff
- empfohlen: Hochvolt-Qualifizierung, modellspezifisches Training
- bei Lecks -> Tanksystem außerhalb der Werkstatt entleeren
- sofern kein ableitfähiger Boden in Werkstatt vorhanden -> Potenzialausgleich/Erdungskabel vorgeschrieben bei Flüssigwasserstoffspeicherung
- H2-Handsensor mit Alarmsystem empfohlen, um Leckagen in Hohlräumen aufzuspüren
- auf ausreichende Belüftung/Dachluke mit mindestens dreifachem Luftwechsel achten
- Routinearbeiten nach BGR 157
- bei Arbeiten an wasserstoffführenden Komponenten -> herstellerspezifische Anweisungen befolgen
- persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie ableitfähiges Schuhwerk und langärmelige, nicht synthetische Kleidung und Kälteschutzhandschuhe empfohlen
Quelle: DGUV Information 209-072 BGI 5108 – Wasserstoffsicherheit in Werkstätten
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