Technische Mitteilungen

Was zur Pflichtausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen gehört

Im Verkehrsblatt 10/2024 hat der Gesetzgeber eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen veröffentlicht.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Anforderungen an die Bauart und die Ausstattung professioneller Pannenfahrzeuge, die mit diesem Datum neu in den Verkehr kommen. Bild: adobe.stock.com Bild: Tom Bayer - adobe.stock.com

Der komplette Text dazu steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Änderung der Mindesanforderugnen an Pannenfahrzeuge anklicken.

 

 

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