Rechtsurteil
Wettbewerbsrecht

Was tun bei einer Abmahnung?

Die DUH handelt nicht rechtswidrig mit ihren gängigen Abmahnungen, wenn es um nachweisliche Wettbewerbsverstöße im Verbraucherinteresse geht, das hat der BGH entschieden. Bild: Fotolia

Einer Abmahnung zugrunde liegt immer ein (vermeintliches) Fehlverhalten, das unterbunden werden soll. Wie lässt sich prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist? Und wie reagieren Sie angemessen darauf? KRAFTHAND hat sich beim VFR Verlag für Rechtsjournalismus erkundigt.

Firmen erhalten Abmahnungen, wenn sie beispielsweise gegen gewisse Richtlinien verstoßen haben, die einen fairen Wettbewerb in der Wirtschaft ermöglichen sollen. Ein großer Teil davon bezieht sich auf Werbung, weil es auf diesem Gebiet schnell zu Unsicherheiten und (unbeabsichtigtem) Fehlverhalten kommen kann. Es ist daher wichtig, sich mit den entsprechenden Regeln vertraut zu machen, schließlich unterliegt auch die Werbung im Kfz-Gewerbe diesen strengen Regeln. Anlässe für eine Abmahnung können sein:

    • Schleichwerbung – etwa wenn Sie jemanden für Ihre Werkstatt werben lassen, ohne dass Ihre kommerziellen Interessen offengelegt werden und die Werbung als solche gekennzeichnet wurde
    • vergleichende Werbung, bei der bewusst Verwechslungen herbeigeführt werden oder die rufschädigend für andere Wettbewerber ist
    • irreführende Werbung – beispielsweise wenn Sie ein Produkt oder eine Leistung Ihres Unternehmens nicht wahrheitsgemäß darstellen.


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