Ein Kfz-Profi weiß natürlich, welche Batterien in welches Fahrzeug gehören. Neben dem richtigen Maß und dem passenden Sockel müssen auch die elektrischen Leistungsdaten stimmen. KRAFTHAND hat recherchiert, wie die Angaben bei Tests ermittelt werden und ob diese in jedem Fall verlässlich sind.
Die gesetzlichen Vorschriften der EU zur Kennzeichnung von Batterien haben den Zweck, falschen Angaben zur Leistungsfähigkeit einer Batterie durch Importeure oder Hersteller entgegenzuwirken. Sie verlangen, dass die auf einer Batterie angegebene Kapazität der wirklichen Leistungsfähigkeit entspricht. Das bedeutet, dass alle Batterien die angegebene Kaltstartleistung zu 100 Prozent und die angegebenen Amperestunden zu 95 Prozent erfüllen müssen. Prüfungen der Batteriekapazität erfolgen gemäß den Prüfstandards BS EN 50342 und werden unter Laborbedingungen mit spezieller Prüfausrüstung vorgenommen.
So wird getestet
Die Kaltstartfähigkeit (Cold Cranking Amperage, CCA) ist bekanntlich ein Maß für die Startleistung einer Batterie. Für die Prüfung wird eine vollständig aufgeladene Batterie für 24 Stunden in einer Kühlkammer mit zirkulierender Luft auf eine Kerntemperatur von –18 °C abgekühlt. Anschließend wird zehn Sekunden lang der in den Spezifikationen des Batterieherstellers angegebene Entladestrom aus der Batterie entnommen, bis zu einer Mindestspannung von 7,50 Volt.
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