Kundenfahrzeuge mit einem Steinschlag in der Windschutzscheibe sind keine Seltenheit auf dem Werkstatthof. Doch was ist bei der Reparatur solcher Beschädigungen zu beachten? Und was ist beispielsweise bezüglich Aufklebern und Folien auf den Scheiben erlaubt? Die KÜS hat für die KRAFTHAND- Leser die wichtigsten Fakten zusammengetragen.
Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernsthaften Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
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