E-Call-System in einem Pkw
16 Autohersteller haben geantwortet

Was bei leerer E-Call-Batterie zu tun ist

Mittlerweile sind sechs Jahre seit der verpflichtenden E-Call-Einführung für neu typgenehmigte Fahrzeuge vergangen. Aufgrund der Lebensdauer der damit verbundenen Backup-Batterien werden Kfz-Werkstätten künftig immer häufiger mit dem Austausch dieser Akkus konfrontiert werden. Bild: Schuster

Notrufsysteme haben meist eine Backup-Batterie. Fahrzeughersteller geben Auskunft, was bei leerem E-Call-Akku zu tun ist und Prüfgesellschaften äußern sich zur Einstufung bei der HU – warum das für Werkstätten jetzt relevant wird.

Das automatische Notrufsystem E-Call ist seit März 2018 für neu typgenehmigte Fahrzeuge Pflicht, aber bereits davor setzten einige Autobauer ein solches System ein. Oft ist ein Backup-Akku verbaut, der bei einem schweren Unfall und Ausfall des 12-Volt-Bordnetzes die Notstromversorgung übernimmt.

Wie jeder Akku unterliegt auch er Verschleißerscheinungen, die ihn ermüden lassen und schlussendlich einen Austausch erfordern. Oft liefert die Steuerelektronik die Information, wann er zu erneuern ist – alternativ kann der Fahrzeughersteller einen Austausch anhand des Inspektionsplans vormerken.

Da nun sechs Jahre seit der E-Call-Einführung verstrichen sind, werden künftig vermehrt Fahrzeuge mit auszutauschender E-Call-Batterie in die Werkstätten kommen.

Auch im Krafthand-Umfeld sollte bei einem Hyundai i30 der Akku turnusmäßig im Rahmen der Inspektion ausgetauscht werden. Doch die Aussage der Werkstatt ließ aufhorchen: Ein funktionsunfähiger E-Call aufgrund defekter oder leerer Batterie sei kein HU-Merkmal und müsse nicht zwingend ersetzt werden.

Dass dies ein Irrglaube ist, konnte schnell geklärt werden: Ein funktionierendes E-Call-System ist sehr wohl HU-relevant. Ausschlaggebend sind die fahrzeugspezifischen Vorgaben der FSD-Software, die die Prüfer bei der Hauptuntersuchung einsetzen. (FSD = Fahrzeugsystemdaten GmbH, Zentrale Stelle zur Erstellung von einheitlichen Prüfvorgaben.)

Doch zurück zum Backup-Akku des E-Call-System

Wie ist es um die Zugänglichkeit bestellt – sprich, kann die Batterie jedermann ersetzen? Und wie sieht es mit der Funktionsbereitschaft nach Austausch des Bauteils aus? Diese und weitere Fragen hat Krafthand verschiedenen Automobilherstellern gestellt. 16 haben darauf reagiert. Keine Antworten lieferten trotz Erinnerung Stellantis, Mitsubishi, MG, Polestar und Toyota. Auch Prüfgesellschaften wurden um ein Statement gebeten und kommen am Ende des Artikels zu Wort.

Doch zunächst die Antworten der Autobauer auf folgende Fragen:

  1. Wie arbeitet die Stromversorgung des E-Call-Systems bei Ihren Fahrzeugmodellen – über das Bordnetz oder mit eigenständiger Batterie (welcher Batterietyp)?
  2. Für welche Lebensdauer sind die Akkus ausgelegt?
  3. Können die Akkus vom Autofahrer selbst erneuert werden oder ist dafür der Service einer Werkstatt erforderlich?
  4. Ist das Notfallsystem nach dem Batterietausch sofort wieder einsatzbereit oder ist dafür ein Aktivieren/Zurücksetzen/Anlernen etwa mit einem Tester notwendig?

Hinweis: Die Reaktionen der OEMs sind alphabetisch sortiert.

Audi

Zur Frage nach der Energieversorgung des E-Call-Systems informiert ein Sprecher von Audi, dass das System grundsätzlich über das Fahrzeugbordnetz betrieben wird. Zusätzlich ist ein eigener Akku verbaut, der bei einem Bordnetzausfall die Funktion des Systems weiterhin aufrechterhält, etwa bei einem schweren Unfall. Der Alterungszustand der verbauten Batterie hängt von Umwelteinflüssen ab.

Ein Steuergerät ermittelt diesen Zustand dynamisch; so soll eine dauerhaft sichere Einsatzfähigkeit gewährleistet sein. Für einen Austausch ist ein Werkstattaufenthalt erforderlich, bei dem unter anderem die Lebensdauerüberwachung des autarken Stromspeichers zurückgesetzt wird.


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