Kommt in Werkstätten beim Austausch defekter Stoßdämpfer – etwa von Auszubildenden – die Frage auf, ob für den neuen Ersatzstoßdämpfer, der kein Originalteil des jeweiligen Fahrzeugherstellers ist, eine ABE oder gar eine Eintragung notwendig ist, antwortet natürlich jeder erfahrene Kfz-Profi mit nein. Aber was ist, wenn der Ersatzstoßdämpfer in seinen Dämpfungseigenschaften vom Original abweicht?
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