Leserfrage

Warum Fahrwerklager aus PU nicht zugelassen sind und andere abgeänderte Buchsen schon

Stein des Anstoßes: ein PU-Lager und die Frage, wie es mit seiner Zulässigkeit aussieht. Symbolbild: Olya - stock.adobe.com

Die Antwort auf eine im Kern simple Frage eines Lesers verursachte dieses Mal mehr an Recherchearbeit als zunächst gedacht. Auch, weil manche Expertenreaktion den Sachverhalt nicht wirklich eindeutig erklärte, bis schließlich doch noch zwei Antworten kamen, die Licht ins Dunkel brachten.

Krafthand-Leser Philip Calles von der HWK Aachen richtet folgende Frage an die Redaktion:

„Als aufmerksamer Krafthand-Leser ist mir aufgefallen, dass Sie auch Leserfragen beantworten. Das Problem ist Folgendes: Meiner Recherche nach gibt es keine einheitliche Regelung, wie man als Endverbraucher oder Werkstatt mit PU- oder Austauschlagern mit anderem Härtegrad umgehen soll/darf. Manche Hersteller schreiben, dass diese eintragungsfrei sind, andere geben diese nicht für den Einsatz im Straßenverkehr frei. Dementsprechend gibt es HU-Prüfer, welche keine Bedenken haben und diese einfach als OE-Äquivalent ansehen, andere erteilen aber keine Plakette.

Leider finde ich dazu auch keine Instanz, also KBA, Verkehrsamt oder TÜV, die dazu eine Aussage oder Regelung hat. Zumal es ja auch Hersteller wie Meyle gibt, die viele Ersatzteile in verstärkter Ausführung anbieten. Diese wären ja dann auch betroffen, wenn es keine Regelung oder Zulassung für solche Drittanbieter-Ersatzteile gibt, welche stärker oder ‚besser‘ als OE sind.“

Die Redaktion antwortet


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